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  • 10.04.2017 · Fachbeitrag · Nachweis des Erbrechts

    Mittelbrandenburgische Sparkasse: Testamentsvorlage genügt

    | Trotz der Rechtsprechung des BGH (EE 05, 145), nach der der Erbe sein Erbrecht auch durch Vorlage eines eröffneten öffentlichen Testaments belegen kann, wenn dieses die Erbfolge mit der im Rechtsverkehr erforderlichen Eindeutigkeit nachweist, verlangte die mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS) in diesen Fällen auf Grundlage ihres Preisverzeichnisses eine Erbschaftsgebühr. Auf Abmahnung der Verbraucherzentrale hat die MBS sich kurz vor Erlass des Urteils verpflichtet, diese Klausel in ihrem Preisverzeichnis nicht mehr zu verwenden und sich auch nicht mehr darauf zu berufen. |