24.09.2024 · Fachbeitrag · Krankenversicherung
Vererblichkeit von Kostenerstattungsansprüchen
Hat der Versicherte mit der gesetzlichen Krankenversicherung das Kostenerstattungsprinzip statt dem Sachleistungsprinzip vereinbart, gehen die postmortalen Erstattungsansprüche auf den Erben über.
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