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  • · Nachricht · Grundstücksvermächtnis

    Verjährungsfrist für den Anspruch auf Übertragung einesGrundstücks aufgrund eines Vermächtnisses

    | Ansprüche auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück verjähren innerhalb von zehn Jahren, auch wenn die Übertragung aufgrund eines Vermächtnisses erfolgt. Dies folgt aus einem Beschluss des OLG München (18.2.21, 33 W 92/21, Abruf-Nr. 221996 ). |

     

    Das OLG musste sich im Rahmen einer Beschwerde u. a. mit der Frage beschäftigen, ob für die Verjährung des Anspruchs auf Übertragung eines Grundstücks aufgrund eines Vermächtnisses die Bestimmung des § 196 BGB oder die des § 195 BGB Anwendung findet. Seine Entscheidung zugunsten des § 196 BGB hat es im Wesentlichen wie folgt begründet:

     

    Der Vermächtnisanspruch entstehe gemäß § 2176 BGB mit dem sogenannten Anfall des Vermächtnisses. Ohne besondere Anordnung sei der Anfall des Vermächtnisses der Erbfall. § 196 BGB gelte für alle Ansprüche, die unmittelbar auf die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück gerichtet seien sowie für dem Grundeigentum gleichgestellte Fälle, insbesondere das Wohnungseigentum (§§ 1 ff. WEG). Ob eine Gegenleistung geschuldet werde, sei irrelevant.