26.04.2018 · Fachbeitrag · Grundbuchrecht
Erbe stirbt: Grundbuchberichtigungsantrag des Erben ist erfolglos
Mit dem Versterben der Antragstellerin, die die Grundbuchberichtigung beantragt hat, geht das Eigentum am Grundstück außerhalb des Grundbuchs auf deren Erben als nunmehr wahre Berechtigte über, § 1922 Abs. 1 BGB. Dieses Berichtigungsbegehren mit dem Ziel der Eintragung der Antragstellerin als Eigentümerin hat keinen Erfolg, da eine solche Eintragung das Grundbuch unrichtig machen würde (OLG München 11.1.18, 34 Wx 201/17, Abruf-Nr. 200333 ).
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