· Nachricht · BGB, FamFG
(Vor-) Erbschaft durch Behindertentestament
| Die durch ein Behindertentestament auf den Betroffenen übertragene (Vor-) Erbschaft führt auch bei gleichzeitiger Anordnung der Testamentsvollstreckung nicht zwingend zur Mittellosigkeit des Betroffenen. |
Vielmehr ist durch Auslegung der an den Testamentsvollstrecker adressierten Verwaltungsanordnungen zu ermitteln, ob der Erblasser auch Vergütungsansprüche des Betreuers ausschließen wollte (BGH 27.3.13, XII ZB 679/11, Abruf-Nr. 131402).
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Quelle: ID 39453660