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  • · Fachbeitrag · Schenkungsteuer

    Verhältnis der verdeckten Einlage eines Gesellschaftsanteils zur Schenkungsteuer

    von RA Notar a.D. Jürgen Gemmer, FA Steuerrecht, Magdeburg

    | Ob eine gemischte freigebige Zuwendung i. S. d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG an eine GmbH gegeben ist, wenn einer ihrer Gesellschafter seinen Geschäftsanteil zu einem unter dem gemeinen Wert liegenden Preis an die GmbH veräußert, war bislang fraglich. Diese Frage hat der BFH nun beantwortet. |

    Sachverhalt

    Die Klägerin und Revisionsbeklagte ist eine GmbH, an der die Eheleute C und A beteiligt waren. A übertrug 2004 ihren Geschäftsanteil auf die GmbH. Der Preis lag erheblich unter dessen gemeinem Wert. Das beklagte Finanzamt (FA, Revisionskläger) setzte gegen die GmbH Schenkungsteuer fest. Das FG gab der Klage statt. Die Revision des FA blieb erfolglos.

     

    Veräußert ein Gesellschafter einer GmbH, deren einziger weiterer Gesellschafter sein Ehegatte ist, seinen Geschäftsanteil, mit dem er die in § 17 Abs. 1 S. 1 EStG vorgeschriebene Mindestbeteiligung erreicht, mit Zustimmung des Ehegatten zu einem deutlich unter dem gemeinen Wert liegenden Kaufpreis an die GmbH und handelt es sich dabei um eine verdeckte Einlage des Anteils in das Vermögen der GmbH, liegt weder eine freigebige Zuwendung des Veräußerers an die GmbH noch ein Fall des § 7 Abs. 7 S. 1 ErbStG vor (Abruf-Nr. 184746).