· Nachricht · IWW-Webinar am 15.06.2026 oder am 02.11.2026
Der praxistaugliche Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Die Bewertung von Grundvermögen für Zwecke der Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuer erfolgt typisiert nach den §§ 176 bis 198 BewG. Diese massentauglichen Verfahren ergeben in der Konsequenz aber oft, dass der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt. § 198 BewG räumt daher die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert mittels Sachverständigengutachten oder eines zeitnah erzielten Kaufpreises nachzuweisen. Das interaktive IWW-Webinar hilft Ihnen, die damit verbundenen Herausforderungen in der Praxis aus dem Weg zu räumen.
Sie erfahren genau, welche formellen Anforderungen an Gutachten gelten und wie sich beide Beweismittel in Konkurrenz verhalten. Der Referent Robert Marquardt gibt Tipps zur freien Beweiswürdigung durch Finanzamt und Finanzgericht und orientiert seine Praxishinweise an der (höchstrichterlichen) Rechtsprechung, um Überraschungen in der Praxis zu vermeiden. Seien Sie zu Ihrem Wunschtermin dabei und stellen Sie Ihre Fragen: