IWW-Webinare Der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG am 15.06.2026
Die Öffnungsklausel praxisnah und rechtsprechungsorientiert
Die Bewertung von Grundvermögen für Zwecke der Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuer erfolgt typisiert nach den §§ 176 - 198 BewG. Diese massentauglichen Verfahren ergeben in der Konsequenz aber oft, dass der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt. § 198 BewG räumt daher die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert mittels Sachverständigengutachten oder eines zeitnah erzielten Kaufpreises nachzuweisen. Unser interaktives Webinar hilft Ihnen, die damit verbundenen Herausforderungen aus dem Weg zu räumen. Sie erfahren, welche formellen Anforderungen an Gutachten gelten und wie sich beide Beweismittel in Konkurrenz verhalten. Unser Referent gibt Ihnen Hinweise zur freien Beweiswürdigung durch Finanzamt und Finanzgericht und orientiert sich während des Vortrages an der (höchstrichterlichen) Rechtsprechung, um Überraschungen in der Praxis zu vermeiden.
Themen
- Einführung und Hintergrund des § 198 BewG
- Häufige Überbewertungsgründe
- Nachweislast des Steuerpflichtigen
- Freie Beweiswürdigung durch Finanzamt und Finanzgericht
- Die Beweismittel in der Praxis
- Nachweis durch Sachverständigengutachten
- Formelle Anforderungen an das Gutachten
- Ordnungsmäßigkeit des Gutachtens
- Nachweis durch Kaufpreis
- Konkurrenz zwischen Sachverständigengutachten und Kaufpreis
Live-Webinar
15.06.2026
13:00 — 17:30 Uhr
349,00 € zzgl. USt.
Jetzt buchenTermin passt nicht? Dann nutzen Sie gerne die Aufzeichnung als Video-Schulung einzeln oder im Team. Wegen der fehlenden Kontrollmöglichkeit können wir jedoch in diesem Fall leider keine Teilnahmebescheinigung ausstellen.
Referent
Robert Marquardt
Robert Marquardt ist in der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen in den Bereichen Grundbesitzbewertung und Bausachverständigenwesen tätig. Nebenberuflich ist er in diesen Bereichen schriftstellerisch und vortragend tätig. Das Webinar wird in nichtdienstlicher Eigenschaft gehalten.
Teilnehmer
Steuerberater