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  • 01.05.2007 | Pflichtteil

    Pflichtteilsergänzungsanspruch – Störfaktor der gezielten Vermögensübertragung

    von RA und Notar Jürgen Gemmer, FA Steuerrecht, Braunschweig

    Wer Vermögenswerte zu Lebzeiten auf nahe Angehörige (Kinder, Enkel oder den Ehegatten) übertragen möchte, muss bei der Nachfolgeplanung stets die Pflichtteils- und Pflichtergänzungsansprüche der weichenden Erben berücksichtigen. Sonst droht ein Scheitern der Nachfolgeplanung. Der Beitrag zeigt die Risiken auf, die der Pflichtteilsergänzungsanspruch mit sich bringt und welche Vermeidungsstrategien sinnvoll sind.  

     

    Pflichtteil sichert Mindestbeteiligung am Nachlass

    Das Pflichtteilsrecht verfolgt das Ziel, nahen Angehörigen einen Mindestanteil am Nachlass zu sichern. Dieses Ziel könnte jedoch durch unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden vereitelt werden. Hiervor soll der Pflichtteilsergänzungsanspruch (§ 2325 BGB) schützen.  

     

    Beachte: Dieser Anspruch setzt nicht voraus, dass gleichzeitig auch ein Anspruch auf den ordentlichen Pflichtteil gemäß § 2303 BGB besteht. Er kann daher auch den gesetzlichen oder gewillkürten Mit- oder Alleinerben zustehen (vgl. § 2326 BGB) und geht auch durch eine Ausschlagung der Erbschaft – die bekanntlich außerhalb des Anwendungsbereichs der § 2306 Abs. 1 S. 2, § 1371 Abs. 3 BGB zum Verlust des ordentlichen Pflichtteilsanspruchs führt – nicht verloren (BGH NJW 73, 995, 996).  

     

    Pflichtteilsergänzungsanspruch setzt Schenkung voraus