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  • 01.04.2008 | Internationales Erbrecht

    Länderübersicht

    von RA Franz M. Große-Wilde, FA Erbrecht u. Bau- und Architektenrecht, Bonn

    Das ausländische Kollisionsrecht ist ebenso wie Art. 25, 26 EGBGB für den ersten Einstieg in einen internationalen Erbfall bedeutsam. Typischerweise wird entweder an die Staatsangehörigkeit, den Wohnsitz oder die Belegenheit der Vermögensgegenstände angeknüpft. In vielen Ländern wird zusätzlich zwischen beweglichem und unbeweglichem Vermögen differenziert. Es kann eine Nachlassspaltung auftreten. Beim Wohnsitz ist zu beachten, dass der Begriff des Wohnsitzes nicht einheitlich definiert wird, sodass hier stets konkret nachzufassen ist. Beim unbeweglichen Vermögen ist in Grenzfällen zu prüfen, was im Einzelnen nach dem örtlichen Recht zum unbeweglichen Vermögen gehört. Die folgende Länderübersicht verschafft einen ersten Überblick über die Anknüpfung im jeweiligen ausländischen Kollisionsrecht. Soweit Abkommen bestehen, sind diese angeführt.  

     

    Land  

    Staatsangehörigkeit  

    Wohnsitz (Domizil)  

    Belegenheit  

    Belgien  

     

    Bewegl. Vermögen  

    Unbewegl. Vermögen  

    Bosnien-Herzog.  

    Ges. Vermögen  

     

     

    Bulgarien  

     

    Ges. Vermögen  

     

    Dänemark  

     

    Ges. Vermögen  

     

    Deutschland  

    Ges. Vermögen  

     

     

    Estland  

     

    Bewegl. Vermögen  

    Unbewegl. Vermögen  

    Finnland  

     

    Bewegl. Vermögen  

    Unbewegl. Vermögen  

    Frankreich  

     

    Bewegl. Vermögen  

    Unbewegl. Vermögen  

    Griechenland  

    Ges. Vermögen  

     

     

    Großbritannien  

     

    Bewegl. Vermögen  

    Unbewegl. Vermögen  

    Irland  

     

    Bewegl. Vermögen  

    Unbewegl. Vermögen  

    Island  

     

    Bewegl. Vermögen  

    Unbewegl. Vermögen  

    Italien  

    Ges. Vermögen  

     

     

    Kroatien  

    Ges. Vermögen  

     

     

    Liechtenstein  

    Ges. Vermögen  

     

     

    Litauen  

     

    Bewegl. Vermögen  

    Unbewegl. Vermögen  

    Luxemburg  

     

    Bewegl. Vermögen  

    Unbewegl. Vermögen  

    Monaco  

    Bewegl. Vermögen  

     

    Unbewegl. Vermögen  

    Niederlande  

    Bewegl. Vermögen  

     

    Unbewegl. Vermögen  

    Norwegen  

     

    Ges. Vermögen  

     

    Österreich  

    Ges. Vermögen  

     

     

    Polen  

    Ges. Vermögen  

     

     

    Portugal  

    Ges. Vermögen  

     

     

    Rumänien  

    Ges. Vermögen  

     

     

    Russische Föderation  

     

    Ges. Vermögen  

    Dt-Russisches Abk.  

     

    San Marino  

    Bewegl. Vermögen  

     

    Unbewegl. Vermögen  

    Schweden  

    Ges. Vermögen  

     

     

    Schweiz  

     

    Ges. Vermögen  

     

    Serbien  

    Ges. Vermögen  

     

     

    Slowakei  

    Ges. Vermögen  

     

     

    Spanien  

    Ges. Vermögen  

     

     

    Türkei  

    Bewegl. Vermögen  

     

    Unbewegl. Vermögen Dt. Türkisches Abk.  

    Ungarn  

    Ges. Vermögen  

     

     

    --------------------------  

     

     

     

    Australien  

     

    Bewegl. Vermögen  

    Unbewegl. Vermögen  

    Kanada  

     

    Bewegl. Vermögen  

    Unbewegl. Vermögen  

    Neuseeland  

     

    Bewegl. Vermögen  

    Unbewegl. Vermögen  

    Südafrika  

     

    Bewegl. Vermögen  

    Unbewegl. Vermögen  

    Thailand  

     

    Bewegl. Vermögen  

    Unbewegl. Vermögen  

    USA (außer Mississippi)  

    Mississippi  

     

    Bewegl. Vermögen  

    Unbewegl. Vermögen  

    Ges. Vermögen  

     

     

     

    Quelle: Ausgabe 04 / 2008 | Seite 66 | ID 118458