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 ·  DGUVKronenversorgung als Langzeitfolge eines Schulunfalls ‒ ein Abrechnungsbeispiel

Autor:  von Isabel Baumann, Mülsen, praxiskonzept-baumann.de

| Die Abrechnung von Leistungen bei Schul- und Kindergärtenunfällen über die Berufsgenossenschaft (BG) wirft in Zahnarztpraxen immer wieder Fragen auf. Wie sind z. B. Leistungen abzurechnen, die im Rahmen der Behandlung von Langzeitfolgen eines Schulunfalls erbracht werden? Der folgende Praxisfall veranschaulicht dies am Beispiel der Kronenversorgung eines jungen Erwachsenen sieben Jahre nach dem eigentlichen Unfall. |

Kronenversorgung als Langzeitfolge eines Schulunfalls ‒ ein Abrechnungsbeispiel
( Bild:  ©Bashkatov - stock.adobe.com )

Das Unfallabkommen als Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage für die zahnärztliche Versorgung von Verletzungen nach Schulunfällen ist ein zwischen den Unfallversicherungs-(UV-)Trägern und der KZBV geschlossenes Abkommen (Unfallabkommen, Stand: 01.01.2022 online unter iww.de/s7184). Dort ist das Prozedere wie folgt geregelt: