· Fachbeitrag · BG-Abrechnung
UV-GOÄ: Nächste Gebührenerhöhung greift zum 01.07.2025
| Die Ständige Gebührenkommission nach § 52 des Vertrags Ärzte/Unfallversicherungsträger hat Änderungen der UV-GOÄ beschlossen, die zum 01.07.2025 wirksam werden. Wesentlicher Punkt ist dabei eine Gebührenerhöhung um 4,41 Prozent. Weitere Änderungen, die das Gebührenverzeichnis betreffen, sind der aktuellen UV-GOÄ zu entnehmen (bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung [DGUV] online unter iww.de/s13163 ). |
Weiterführender Hinweis
- Änderungen des Leistungs- und Gebührenverzeichnisses der UV-GOÄ (AAA 02/2025, Seite 9)
Quelle: Seite 2 | ID 50461326