Ärztliche Zwangsbehandlungen sind nur gegen den Willen eines Patienten möglich, wenn die Maßnahme einem breiten medizinisch-wissenschaftlichen Konsens entspricht. Das hat der unter anderem für Betreuungs- und Unterbringungsrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe heute mit einem veröffentlichten Beschluss klargestellt (Az. XII ZB 381/19). Der BGH hatte konkret über die Frage zu entscheiden, eine gerichtliche Genehmigung einer Zwangsbehandlung mittels EKT bei einem an ...
Zur Zahlung eines Schmerzensgelds in Höhe von 800.000 Euro wurde ein Krankenhausträger verurteilt, weil es während einer OP in Vollnarkose aufgrund nicht richtig angeschlossener Schläuche am Beatmungsgerät zu einer ...
Zunehmende Patientenzahlen und administrative Aufgaben führen zu einer hohen Arbeitsbelastung in der Notaufnahme. Mit weiterer Arbeitsverdichtung ist eine Produktivitätssteigerung in diesem Bereich kaum noch möglich ...
Ein Arzt ist grundsätzlich nur für sein Fachgebiet verantwortlich. Er darf daher auf sorgfältiges Arbeiten des jeweils anderen Arztes in dessen Fachgebiet vertrauen. Diesen Grundsatz hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in seinem jetzt veröffentlichten Urteil vom 16.07.2019 (Az. 8 U 59/17) bekräftigt. Dies hat aber Grenzen! Wann der jeweilige Arzt bei arbeitsteiligem Zusammenwirken von sich aus nachhaken muss (insbesondere im Falle radiologischer Befundung), zeigt der folgende Artikel.
„Digitalisierung im Krankenhaus aus der Sicht eines Klinikdirektors und Vorstandsvorsitzenden.“ So lautet der Titel des Vortrags von Prof. Dr. med. Jochen A. Werner beim 5. IWW-Kongress „Chefarzt heute“ am 15.05.
„Die Sozialgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich einer Klageflut gegenüber, die das Potenzial hat, zu einer der größten Herausforderungen zu werden, der sich die Gerichtsbarkeit je zu stellen ...
In nur 30 Minuten pro Monat liefern wir Ihnen die aktuellen Entwicklungen zum Thema Klinikführung direkt auf die Ohren. Dr. Benedict Carstensen, Internist und Berater für Krankenhäuser, Ärztinnen und Ärzte, spricht mit führenden Köpfen aus dem Gesundheitswesen über Zukunftsthemen im Krankenhaus.
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Durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten, also aus Staaten außerhalb der EU sowie außerhalb von Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz, erleichtert werden. Ziel ist es, den Fachkräftemangel zu beseitigen. Das Gesetzespaket, das sich insbesondere im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) bewegt und zum 01.03.2020 in Kraft tritt, baut eine Reihe von Beschränkungen ab. Dennoch sind Experten skeptisch, ob die Maßnahmen auch die gewünschten Effekte erzielen ...