Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

„Die aktuelle BGH-Rechtsprechung schränkt die sogenannte gewünschte Vertretung zwar ein, aber sie eröffnet Krankenhausträgern eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, die Wahlleistungsvereinbarung um weitere Wahlärzte zu erweitern und den Patienten dadurch neue Optionen zu bieten.“

Dr. Tilman Clausen

Referenten-Portrait

IWW-Webinar Rechtsupdate GOÄ für Chefärzte

So gestalten Sie Ihre Wahlleistungs- und Vertretungsvereinbarungen konform zur BGH-Rechtsprechung

Mitte des Jahres 2025 hat der Bundesgerichtshof (BGH) zwei Urteile zur Wirksamkeit von Wahlleistungs- und Vertretungsvereinbarungen getroffen. Die beiden Urteile erweitern einerseits die Möglichkeiten von Krankenhäusern, Wahlleistungen abzurechnen, enorm. Andererseits werden die Möglichkeiten des Wahlarztes, sich für die Erbringung von Wahlleistungen vertreten zu lassen, erheblich eingeschränkt. Andere Rechtsfragen bei der Gestaltung von Vertretungsvereinbarungen sind weiterhin Streitgegenstand vor vielen bundesdeutschen Gerichten. Nur wer Wahlleistungs- und Vertetungsvereinbarungen rechtskonform gestaltet, wird erbrachte Wahlleistungen auch als solche abrechnen können. Anderenfalls drohen Beanstandungen durch die Kostenträger bis zur Ablehnung der Erstattung. Dies kann für das Krankenhaus bzw. den Chefarzt erhebliche Honorarverluste bedeuten. Auch wenn es immer weniger liquidationsberechtigte Chefärzte gibt, werden Chefärzte doch regelmäßig vom Krankenhausträger für den wirtschaftlichen Erfolg ihrer Abteilung verantwortlich gemacht und sind als Wahlärzte für die ordnungsgemäße Erbringung der wahlärztlichen Leistungen zumindest mitverantwortlich.

Themen

  • Was sind die Inhalte der beiden BGH-Urteile?
  • Wer darf als Vertragspartei einer Wahlleistungsvereinbarung auftreten?
  • Welche Ärzte dürfen Wahlleistungen erbringen?
  • Was ändert sich bei der Gestaltung der Vertretervereinbarung?
  • Wie setzen Krankenhäuser / liquidationsberechtigte (Chef-)Ärztinnen und Ärzte die BGH-Rechtsprechung bei der Gestaltung ihrer Wahlleistungsvereinbarungen um?
  • Welche höchstrichterlichen Urteile zum Thema Wahlleistungen sind noch zu erwarten?

Webinar

Live-Webinar
11.12.2025
14:00 — 16:00 Uhr

159,00 € zzgl. USt.

Jetzt buchen

Referent

Dr. Tilman Clausen

Rechtsanwalt, FA ArbR und MedR

Referent

Teilnehmer

Chefärzte, Chefarztsekretariat, Krankenhausgeschäftsführung

Sie finden Präsenzseminare eigentlich besser?

In unseren interaktiven IWW-Webinaren vermissen Sie nichts – versprochen!

Melden Sie sich zu Wort und stellen Sie Ihre Fragen auch mündlich!

Damit ist das Webinar wie eine Videokonferenz unter Experten.

Nehmen Sie mit Video und Ton teil und erleben Sie Fortbildung so, als wären Sie vor Ort.

Probieren Sie es aus!