14.02.2020 · Fachbeitrag ·
Rechtsprechung
Ein Arzt ist grundsätzlich nur für sein Fachgebiet verantwortlich. Er darf daher auf sorgfältiges Arbeiten des jeweils anderen Arztes in dessen Fachgebiet vertrauen. Diesen Grundsatz hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in seinem jetzt veröffentlichten Urteil vom 16.07.2019 (Az. 8 U 59/17) bekräftigt. Dies hat aber Grenzen! Wann der jeweilige Arzt bei arbeitsteiligem Zusammenwirken von sich aus nachhaken muss (insbesondere im Falle radiologischer Befundung), zeigt der folgende Artikel.
11.02.2020 · Fachbeitrag ·
Interview
„Digitalisierung im Krankenhaus aus der Sicht eines Klinikdirektors und Vorstandsvorsitzenden.“ So lautet der Titel des Vortrags von Prof. Dr. med. Jochen A. Werner beim 5. IWW-Kongress „Chefarzt heute“ am 15.05.
10.02.2020 · Nachricht · Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen:
„Die Sozialgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich einer Klageflut gegenüber, die das Potenzial hat, zu einer der größten Herausforderungen zu werden, der sich die Gerichtsbarkeit je zu stellen ...
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10.02.2020 · Nachricht · Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten, also aus Staaten außerhalb der EU sowie außerhalb von Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz, erleichtert werden. Ziel ist es, den Fachkräftemangel zu beseitigen. Das Gesetzespaket, das sich insbesondere im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) bewegt und zum 01.03.2020 in Kraft tritt, baut eine Reihe von Beschränkungen ab. Dennoch sind Experten skeptisch, ob die Maßnahmen auch die gewünschten Effekte erzielen ...
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05.02.2020 · Fachbeitrag ·
DRG-Abrechnung
Die Organisation der Dienstabläufe auf Intensivstationen vieler Krankenhäuser könnte sich durch eine Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) vom 10.07.2019 zukünftig merklich verändern ...
05.02.2020 · Nachricht · Pressemitteilung
Das Landgericht Osnabrück hat in einem Beschluss vom 10.01.2020 (Az. 4 T 8/20 – 4 T 10/20) die Wirksamkeit einer Patientenverfügung abgelehnt, mit der eine psychiatrische Zwangsbehandlung verhindert werden sollte.
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03.02.2020 · Fachbeitrag ·
Sozialversicherungsrecht
Die Tätigkeit als Notarzt im Rettungsdienst ist eine abhängige Beschäftigung ist und unterliegt deshalb der Versicherungspflicht in den Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung (SG Dortmund 17.9.19, S 34 BA 58/18, Urteil).