Nach Informationen des Ifo-Instituts ist die Kredithürde für die gewerbliche Wirtschaft in Deutschland im August 2012 relativ unverändert auf einem niedrigen Niveau von 21,2 % geblieben. Diese Größe besagt, wie gut Unternehmen in Deutschland an Kredite gelangen.
Um sicherzustellen, dass die international vereinbarten, verschärften Regeln für Banken rechtzeitig zum 1.1.2013 in Kraft treten können, hat die Bundesregierung am 22.8.2012 den BMF-Gesetzesentwurf zur nationalen ...
Der Regierungsentwurf zum Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (BT-Drucks. 17/10491, 15.8.12) sieht unter anderem die Anhebung des gesetzlichen Verzugszinses von 7 % auf 8 % über dem ...
Die MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute) sind sozusagen die „Bibel“ der Banken, wenn es um das Kreditgeschäft geht. Neben dem Kreditwesengesetz (KWG) und den Basel-Vorschriften stecken die MaRisk regulatorisch die Rahmenbedingungen ab, innerhalb derer die Banken ihre Geschäfte betreiben können. Im Rahmen dieses Beitrags werden ausschließlich die MaRisk-Vorschriften zum Kreditgeschäft thematisiert. Der Teil der Vorschriften, der Handelsgeschäfte betrifft, bleibt dabei ...
Um sicherzustellen, dass die international vereinbarten, verschärften Regeln für Banken rechtzeitig zum 1.1.13 in Kraft treten können, hat die Bundesregierung am 22.8.2012 schon vor der endgültigen Einigung in ...
Die Sparkassen Finanzgruppe hat festgestellt, dass die durchschnittliche Eigenkapitalquote ihrer mittelständischen Kundschaft aktuell bei 18,3 % liegt. Das heißt im Umkehrschluss, dass die Betriebe 81,7 % Fremdkapital ...
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
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Der KI-Hype ist groß. Doch gerade in Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien ist Vorsicht angebracht: Was darf wirklich eingesetzt werden? Welche Spielregeln müssen beachtet werden? Das IWW-Webinar am 03.11.2026 gibt Ihnen einen kompakten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Banken und Sparkassen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen dem jeweiligen Kreditinstitut und dem Bankkunden. In regelmäßigen Abständen werden diese neu gestaltet. Dann enthalten sie Punkte, die nicht im Interesse des Bankkunden sind. So haben im aktuellen Fall die Banken und Sparkassen in ihren jeweiligen AGB die bisherige Nummer 18 der AGB-Sparkassen und die bisherige Nummer 12 der AGB-Banken durch entsprechende Nachfolgeregelungen ersetzt. Vor dem Gericht hielten ...