09.12.2011 · Fachbeitrag ·
Fallbeispiel
Mit der Neufassung des § 274 HGB durch das BilMoG hat der Gesetzgeber in der Gesetzesbegründung klargestellt, dass Verlustvorträge künftig bei der Ermittlung der aktiven latenten Steuern einzubeziehen sind, wenn und soweit in den nächsten fünf Geschäftsjahren mit einer Verlustverrechnung ernsthaft gerechnet werden kann. In welchen Fällen die Verlustvorträge auch dann in die Berechnung einzubeziehen sind, wenn keine Verrechnung innerhalb der fünf Jahre zu erwarten ist, untersucht dieser Beitrag.
10.10.2011 · Fachbeitrag ·
Fallbeispiel zum BilMoG
Beim Erwerb eines Geschäfts- oder Teilbetriebs (Asset Deal) entsteht ein handelsrechtlicher Firmenwert, wenn der Kaufpreis den Wert der Aktiva und Passiva übersteigt. Die Aktiva und Passiva sind mit ihren ...
05.10.2011 · Fachbeitrag ·
Vorräte
Der Ansatz und die Bewertung des Vorratsvermögens gehört insbesondere für Produktionsunternehmen zu den anspruchsvollsten Aufgaben bei der Jahresabschlusserstellung. Dabei sind sowohl die geeignete Vorbereitung der ...
29.09.2011 · Fachbeitrag ·
Bilanzierung
Nun ist es amtlich: Die Einführung der elektronischen Übermittlung von
Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen wird faktisch verschoben.
30.08.2011 · Fachbeitrag ·
Betriebsprüfung
Werden nach einer Betriebs- oder einer Steuerfahndungsprüfung des FA Steuernachzahlungen fällig, stellt sich in der Praxis oftmals die Frage, zu welchem Zeitpunkt Rückstellungen für Mehrsteuern in der Bilanz zu ...
17.08.2011 · Fachbeitrag ·
Handelsrechtliche Bilanzierung
Mit der Novellierung des Handelsrechts durch das BilMoG verfolgte der Gesetzgeber das Ziel, eine gleichwertige aber einfachere und kostengünstigere Alternative zu bieten und außerdem, das Bilanzrecht durch Annäherung an die IFRS zu modernisieren (Deutscher Bundestag, BT-DRS 16/10067, S. 32). Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich der vorliegende Beitrag damit, ob und inwieweit die handelsrechtliche Bilanzierung und Bewertung zur Auslegung nicht durch den Gesetzgeber geregelter Zweifelsfragen auf die ...