Vom Finanzamt bestrittene Erstattungsansprüche sind zum ersten Bilanzstichtag zu aktivieren, der auf die vorbehaltlose Veröffentlichung eines BFH-Urteils im Bundessteuerblatt Teil II folgt (BFH 31.8.11, X R 19/10,
Abruf-Nr. 114273 ). Zu diesem Zeitpunkt ist der Anspruch nach Auffassung des BFH realisiert und ihm stehen keine materiell-rechtlichen oder verfahrensrechtlichen Hindernisse mehr entgegen.
Frühzeitige Informationen über die voraussichtliche Steuerbelastung am Jahresende gewinnen in der Praxis immer mehr an Bedeutung. Dieser Musterfall zeigt, wie die Aussagekraft der Buchführung bzw. der BWA mittels ...
Die EU hat Erleichterungen bei Bilanzregelungen und Offenlegungspflichten für Kleinstunternehmen beschlossen. Von den Befreiungen der am 21.2.12 verabschiedeten „Micro-Richtlinie“ profitieren Unternehmen, die ...
Eine steuerrechtliche Teilwertabschreibung wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung kommt bei im betrieblichen Anlagevermögen gehaltenen börsennotierten Aktien und Investmentfonds, bei denen das Vermögen überwiegend aus Aktien besteht, in Betracht, wenn der Kurs am Bilanzstichtag unter den Kurs im Zeitpunkt des Aktienerwerbs gesunken ist und die Kursdifferenz eine Bagatellgrenze von 5 % überschreitet. Auf die Kursentwicklung nach dem Bilanzstichtag kommt es i.d.R. nicht an. Das entschied der BFH ...
Die Erstellung und Veröffentlichung von Jahresabschlüssen deutlich vor den gesetzlich geforderten Fristen ist längst nicht mehr nur Sache der börsennotierten Großkonzerne. Auch mittelständische Unternehmen können ...
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Am 28.9.11 hat das BMF (IV C 6 - S 2133-b/11/10009, Abruf-Nr. 113283 ) das finale Anwendungsschreiben zu § 5b EStG (E-Bilanz) veröffentlicht. Jetzt beginnt für die Steuerpflichtigen die Zeit der Analyse der neuen Vorgaben und ihrer praktischen Umsetzung. Bedenkt man die notwendigen Anpassungen der Buchhaltungssoftware sowie der Kontenpläne, die Ergänzungen von Buchungsanweisungen und die Schulungen von Mitarbeitern, wird schnell offensichtlich, dass diese Prozesse Zeit benötigen und deshalb frühzeitig in ...