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  • · Fachbeitrag · Bilanzierung

    Bilanzen für Kleinstunternehmen werden abgespeckt

    | Die EU hat Erleichterungen bei Bilanzregelungen und Offenlegungspflichten für Kleinstunternehmen beschlossen. Von den Befreiungen der am 21.2.12 verabschiedeten „Micro-Richtlinie“ profitieren Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden drei Schwellenwerte unterschreiten: 350.000 EUR Bilanzsumme, 700.000 EUR Jahresumsatz und zehn Mitarbeiter. |

     

    Die jetzt von Deutschland noch umzusetzende Richtlinie enthält u.a. folgende Erleichterungen:

     

    • Befreiung von bestimmten Bilanzierungspflichten: Kleinstunternehmen dürfen z.B. auf den umfangreichen Anhang zur Bilanz verzichten.

     

    • Einschränkung der Veröffentlichungspflicht: Die Offenlegung der Rechnungslegungsunterlagen gegenüber der breiten Öffentlichkeit ist nicht mehr zwingend erforderlich. Die Mitgliedstaaten können vorsehen, dass es ausreicht, wenn Kleinstunternehmen ihre Jahresabschlüsse an ein Register übersenden, wo sie nur auf Nachfrage an Dritte ausgegeben werden.
    Quelle: Ausgabe 03 / 2012 | Seite 51 | ID 32243110

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