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  • 08.05.2015 · Fachbeitrag · Verletzung rechtlichen Gehörs

    Unanfechtbare Kostenentscheidung mit Gehörsrüge angreifen

    | Nimmt das Gericht unter Verletzung rechtlichen Gehörs unzutreffende Streitwerte an und gelangt es dadurch zu einer fehlerhaften Kostenentscheidung, kann diese im Wege der Gehörsrüge abgeändert werden, wenn die Kostenentscheidung ansonsten unanfechtbar ist (OLG Bamberg 18.3.15, 2 U 2/14, Abruf-Nr. 144323 ). |