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  • 06.07.2016 · Fachbeitrag · Vergütung

    Fiktive Terminsgebühr bei Verfahrensmindestgebühr

    | Ist im sozialgerichtlichen Verfahren für die Verfahrensgebühr lediglich der Mindestbetrag anzunehmen, darf die fiktive Terminsgebühr nicht auf 90 Prozent der Verfahrensgebühr (rechnerisch 45 EUR) festgesetzt werden. Sie ist vielmehr mit ihrem Mindestbetrag von 50 EUR anzusetzen. |