Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Streitwertecke (Teil 2/2022)

    Entscheidungen zum Kostenrecht

    von VRiOLG Frank-Michael Goebel, Koblenz

    | Sowohl bei der Bemessung des Gegenstandswerts als auch in der Kostenfestsetzung gilt es, achtsam zu sein. Sie müssen Vieles auf einmal im Blick haben ‒ egal, ob die Auslagen des Gerichts oder die Vergütung des Gegners zu hoch angesetzt werden, die eigene Vergütung gekürzt wird oder die Chance besteht, noch „etwas herauszuholen“. Auch die sachliche Zuständigkeit und vor allem die Rechtsmittelbeschwer ist an diese Fragen gekoppelt. Der folgende Beitrag stellt 10 aktuelle Entscheidungen zum Kostenrecht in den Fokus. |

    1. Gericht kann nur ausnahmsweise von vereinbarter Kostenverteilung der Parteien abweichen

    Haben die Beteiligten in einer Scheidungs- oder Folgesache eine Vereinbarung über die Kosten des Verfahrens getroffen, muss das Familiengericht diese Vereinbarung in der Kostenentscheidung im Regelfall zugrunde legen. Es darf hiervon nur abweichen, wenn schwerwiegende Gründe rechtfertigen, die Kosten gegen den Willen der Beteiligten auf andere Weise zu verteilen (OLG Bremen 31.8.21, 4 WF 54/21, Abruf-Nr. 226793).

     

    Nach § 150 Abs. 1 FamFG sind die Kosten der Scheidungssache und der Folgesachen gegeneinander aufzuheben, wenn die Scheidung der Ehe ausgesprochen wird. Das beschreibt aber nur die Grundregel, von der es Ausnahmen gibt. Nach § 150 Abs. 4 S. 3 FamFG soll das Gericht ganz oder teilweise eine Vereinbarung berücksichtigen, die die Beteiligten über die Kosten getroffen haben. Dies geschieht in der Praxis regelmäßig in Scheidungsfolgenvereinbarungen. Die „Soll“-Vorschrift verlangt danach die Begründung einer Ausnahme.