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  • 06.12.2016 · Fachbeitrag · Krankenversicherung

    Keine Rückkehr in die GKV bei Anfechtung des PKV-Vertrags

    | Haben Sie Ihre freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wegen eines Wechsels in die private Krankenversicherung (PKV) gekündigt, lebt die Mitgliedschaft in der GKV nicht wieder auf, wenn der PKV-Versicherer den Vertrag nachträglich wirksam angefochten hat. |