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  • 30.05.2018 · Fachbeitrag · Kostenfestsetzung

    Eine vereinbarte höhere Vergütung als die RVG-Vergütung kann nicht erstattet werden

    Der BGH hat vor Kurzem die Frage entschieden, ob auch eine in einer Vergütungsvereinbarung vereinbarte höhere Vergütung als die sog. gesetzliche Vergütung zu erstatten ist. Er hat diese Frage verneint.