11.12.2013 · Fachbeitrag · Honorare
Strafsachen: Als Zeugenbeistand können Sie nun wie ein Verteidiger abrechnen
In der Rechtsprechung war bislang die Frage umstritten, ob der Rechtsanwalt für die Tätigkeit als Zeugenbeistand (§ 68b StPO) wie ein Verteidiger nach Teil 4 Abschnitt 1 VV RVG zu vergüten ist oder ob er die Vergütung für eine Einzeltätigkeit nach Teil 4 Abschnitt 3 VV RVG erhält.
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