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  • 16.03.2020 · Fachbeitrag · Honorar

    Wann ist die Anreise am Vortag des Gerichtstermins angemessen?

    | Übernachtungskosten nach Nr. 7006 VV RVG sind zu erstatten, wenn sie angemessen sind, entschied das LG Memmingen (29.1.20, 34 0 1272/16, Abruf-Nr. 214612 ). Anschließend erläutert es, wann von „Angemessenheit“ auszugehen ist. |