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  • · Fachbeitrag · Eidesstattliche Versicherung

    Anwaltlicher Beistand nötig? GroßzügigerBeurteilungsspielraum des Auskunftspflichtigen

    von RiOLG Frank-Michael Goebel, Koblenz

    Bei der Prüfung, ob es dem zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verurteilten Beklagten nicht zugemutet werden kann, die eidesstattliche Versicherung ohne anwaltlichen Rat und Beistand abzugeben, ist dem Verpflichteten ein großzügiger Beurteilungsspielraum zuzubilligen (BGH 13.3.14, I ZB 60/13, Abruf-Nr. 142314).

     

    Sachverhalt

    Die Klägerin ist ein Softwareunternehmen. Sie arbeitete mit der Beklagten mehrere Jahre bei der Vermarktung ihrer Produkte zusammen. Die Klägerin macht im vorliegenden Rechtsstreit im Wege der Stufenklage Ansprüche auf Zahlung von Lizenzgebühren geltend. Das LG hat die Beklagte in der ersten Stufe zur Erteilung von Auskünften verurteilt. Die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten hat das OLG als unzulässig verworfen, weil der Wert der Beschwer für die Auskunftsstufe lediglich bis zu 300 EUR betrage.

     

    Nach der Auskunftserteilung hat das LG die Beklagte auf Antrag der Klägerin verurteilt, durch ihr Organ die Richtigkeit der erteilten Auskünfte an Eides statt zu versichern. Den Streitwert für diesen Teil des Rechtsstreits hat das LG auf 2.500 EUR festgesetzt. Die Berufung der Beklagten gegen ihre Verurteilung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung hat das OLG mangels Erreichens des erforderlichen Werts der Beschwer als unzulässig verworfen.