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  • 06.01.2017 · Fachbeitrag · Sozialversicherung

    Das sind die Folgen des höheren Mindestlohns ab 1.1.17 bei Minijobbern

    | Seit 1.1.15 hat (fast) jeder Arbeitnehmer Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Zum 1.1.17 wurde dieser erstmals erhöht – von 8,50 EUR auf 8,84 EUR brutto pro Stunde. Davon profitieren in der Kanzlei insbesondere Minijobber, wie Schreibkräfte u. Ä. Doch Vorsicht ist geboten, damit die Grenze zur Sozialversicherungspflicht nicht ungewollt überschritten wird. |