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  • · Nachricht · Haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG

    Neue Vorgaben des BMF zu Straßenreinigung und Winterdienst

    | Es gibt viele neue BFH-Urteile zur Begünstigung von haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen der öffentlichen Hand, die nach öffentlich-rechtlichen Kriterien abgerechnet werden (z. B. 21.2.18, VI R 18/16, Abruf-Nr. 201752 ). Dies hat das BMF dazu veranlasst, das „große §-35a-Anwendungsschreiben“ aus dem Jahr 2016 (Abruf-Nr. 190166 ) bei den Punkten Straßenreinigung und Winterdienst zu ändern (1.9.21, IV C 8 ‒ S 2296-b/21/10002 :001, Abruf-Nr. 224435 ). Jetzt gilt für die Steuerermäßigung: |

     

    • ESt-Vorgaben 2021 des BMF zu Straßenreinigung und Winterdienst

    Maßnahme

    Begünstigt

    35a EStG)

    Nicht begünstigt

    Haushaltsnahe Dienstleistung

    Handwerkerleistung

    Straßenreinigung

    • Fahrbahn

    X

    • Gehweg

    X

    X

    Winterdienst

    • Fahrbahn

    X

    • Gehweg

    X

    X

     
    Quelle: Ausgabe 11 / 2021 | Seite 182 | ID 47700665