· Fachbeitrag · Aufnahme eines Partners
Vom Einzelunternehmen rein in die GbR ‒ Teil 1
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Viele Anwälte sind Einzelunternehmer. Spätestens wenn die Betriebsnachfolge näher rückt, werden Alternativen gesucht. Eine Lösung ist die Aufnahme eines Dritten in die Kanzlei und die Gründung einer GbR. Doch was ist steuerlich zu beachten? Welche Möglichkeiten gibt es konkret? Um den Interessen des Aufnehmenden und denen des Aufgenommenen gerecht zu werden, wägen Sie zwischen vier typischen Gestaltungen ab. Teil 1 behandelt das Modell des anteiligen Kanzleiverkaufs gegen Zahlung in das Privatvermögen sowie das Modell der Kanzleieinlage. |
Gründe für die Aufnahme eines Partners
Nicht nur der nahende Ruhestand, sondern auch andere Umstände, wie die Vergrößerung der Kanzlei oder die Eröffnung eines weiteren Standorts, können einen Einzelanwalt dazu bewegen, einen Partner aufzunehmen. So vielfältig die Gründe auch sind, die Rechtsfolge ist immer identisch: Durch die Aufnahme entsteht eine Personengesellschaft.
PRAXISTIPP | Sie können sich auch in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft zusammenschließen. Die steuerlichen Konsequenzen sind vollkommen andere. Diese Form ist bei Anwälten die Ausnahme. Daher wird sie hier nicht behandelt. |
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