04.06.2013 · Fachbeitrag · Regress
Mandant muss die Kausalität der Pflichtverletzung beweisen
Im Anwaltshaftungsprozess muss der Mandant auch beweisen, dass die Pflichtverletzung des Anwalts für den geltend gemachten Schaden ursächlich geworden ist, wenn dem Anwalt ein grober Fehler unterlaufen ist.
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