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  • 04.06.2013 · Fachbeitrag · Regress

    Mandant muss die Kausalität der Pflichtverletzung beweisen

    | Im Anwaltshaftungsprozess muss der Mandant auch beweisen, dass die Pflichtverletzung des Anwalts für den geltend gemachten Schaden ursächlich geworden ist, wenn dem Anwalt ein grober Fehler unterlaufen ist. |