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  • 04.06.2013 · Fachbeitrag · Regress

    Mandant muss die Kausalität der Pflichtverletzung beweisen

    Im Anwaltshaftungsprozess muss der Mandant auch beweisen, dass die Pflichtverletzung des Anwalts für den geltend gemachten Schaden ursächlich geworden ist, wenn dem Anwalt ein grober Fehler unterlaufen ist.