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  • 28.07.2020 · Fachbeitrag · Fristenkontrolle

    Gericht hat Hinweispflicht, wenn es ausreichend Zeit hat

    | Gerichte müssen Anwälte auf leicht erkennbare Formmängel eines Schriftsatzes hinweisen. Dies gilt aber nur, wenn zwischen Einreichung und Fristablauf ausreichend Zeit liegt. Das LAG Baden-Württemberg sagt: Eine Hinweispflicht besteht, wenn zwischen Eingang einer nicht unterzeichneten Berufung und Fristablauf ein Zeitraum von zehn Tagen liegt (12.3.20, 17 Sa 12/19, Abruf-Nr. 216302 ). |