28.07.2020 · Fachbeitrag · Fristenkontrolle
Gericht hat Hinweispflicht, wenn es ausreichend Zeit hat
Gerichte müssen Anwälte auf leicht erkennbare Formmängel eines Schriftsatzes hinweisen. Dies gilt aber nur, wenn zwischen Einreichung und Fristablauf ausreichend Zeit liegt. Das LAG Baden-Württemberg sagt: Eine Hinweispflicht besteht, wenn zwischen Eingang einer nicht unterzeichneten Berufung und Fristablauf ein Zeitraum von zehn Tagen liegt (12.3.20, 17 Sa 12/19, Abruf-Nr. 216302 ).
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