24.07.2020 · Fachbeitrag · Berufsrecht
Zurückbehaltungsrecht an Vollstreckungstiteln
Ein Rechtsanwalt verstößt nicht gegen berufsrechtliche Pflichten, wenn er Vollstreckungstitel zurückbehält, weil der Mandant Kostenrechnungen, die sich aus der konkreten Angelegenheit ergeben, nicht beglichen hat.
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