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  • 30.06.2017 · Fachbeitrag · Befangenheitsantrag

    Abgelehnter Richter darf über Befangenheitsantrag selbst entscheiden, wenn...

    | Erst ein Fristverlängerungsantrag, dann ein zweiter, dann ein Befangenheitsantrag. Und letzterer auch noch kurz vor Terminsbeginn. Das geht nicht, so das OLG Thüringen. Denn dann scheint klar, dass nur das Verfahren verschleppt werden soll. Und: In solchen Fällen darf der abgelehnte Richter auch selbst über den Befangenheitsantrag entscheiden. |