25.09.2025 · IWW-Abrufnummer 250335
Bundesgerichtshof: Beschluss vom 16.04.2025 – VII ZR 123/26
Dieses Quellenmaterial (z. B. Original-Urteil) wurde bereits bei dem Gericht bzw. der Behörde angefordert, es liegt uns aber noch nicht vor.
Bitte versuchen Sie es in wenigen Tagen erneut.