Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 19.08.2015 · IWW-Abrufnummer 145120

    Bundesverfassungsgericht: Urteil vom 18.02.1970 – 1 BvR 226/69

    1. Die Verpflichtung des Rechtsanwalts, vor Gerichten in Amtstracht aufzutreten, ist dort, wo gesetzliche Bestimmungen fehlen, gewohnheitsrechtlich begründet. Dieses Gewohnheitsrecht verletzt nicht Art. 12 Abs. 1 GG.

    2. Die Überwachung der Einhaltung dieser Verpflichtung obliegt auch dem Prozeßgericht.

    3. Das Prozeßgericht kann einen Rechtsanwalt, der das Auftreten in Amtstracht ablehnt, in einem bestimmten Rechtsstreit für einen einzelnen Verhandlungstermin als Prozeßbevollmächtigter zurückweisen.


    Hier können Sie das Urteil herunterladen:


    Zum Lesen eines PDF-Dokuments benötigen Sie den Acrobat Reader. Sie können ihn sich hier kostenlos herunterladen!


    RechtsgebietGGVorschriftenArt. 12 Abs. 1 GG