17.04.2026 · Nachricht · Unterschrift der Richter
Kein Verhinderungsvermerk bei kurzfristiger Abwesenheit
| Die nur kurzfristige Verhinderung eines mitwirkenden Richters reicht für die wirksame Ersetzung seiner Unterschrift durch einen Verhinderungsvermerk des Vorsitzenden nach § 315 Abs. 1 S. 2 ZPO nicht aus (BGH 14.1.26, XII ZR 23/23, Abruf-Nr. 252458 ). |
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