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  • 15.04.2026 · Nachricht · Strafprozess

    Ersatzeinreichung bei elektronischen Dokumenten

    | Das BayObLG hat zu den Anforderungen an die Ersatzeinreichung elektronischer Dokumente Stellung genommen. In dem Verfahren ging es um eine Berufung der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft hätte den Zeitpunkt des Sendungsversuchs und die Art der Störung konkret benennen müssen (BayObLG 8.12.25, 203 StRR 409/25, Abruf-Nr. 252995 ). |