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  • 10.10.2017 · Fachbeitrag · Sozialversicherungspflicht

    Outsourcing von Reinigungsarbeiten an externen Dienstleister

    Entlassen Sie Ihre angestellte Putzfrau, um die Reinigungsarbeiten in identischer Weise durch einen externen Dienstleister auf Stundenbasis ausführen zu lassen und stellen Sie diesem auch die Reinigungs- und Putzmittel bereit, müssen Sie hierfür Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Denn es liegt eine abhängige Beschäftigung und keine selbstständige Tätigkeit vor, so das LSG Baden-Württemberg.