10.10.2017 · Fachbeitrag · Sozialversicherungspflicht
Outsourcing von Reinigungsarbeiten an externen Dienstleister
Entlassen Sie Ihre angestellte Putzfrau, um die Reinigungsarbeiten in identischer Weise durch einen externen Dienstleister auf Stundenbasis ausführen zu lassen und stellen Sie diesem auch die Reinigungs- und Putzmittel bereit, müssen Sie hierfür Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Denn es liegt eine abhängige Beschäftigung und keine selbstständige Tätigkeit vor, so das LSG Baden-Württemberg.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig