30.01.2019 · Fachbeitrag · Private Krankenversicherung
Arbeitsunfähigkeit i. S. d. Krankentagegeldversicherung
Eine Arbeitsunfähigkeit im Sinne der Krankentagegeldversicherungsbedingungen liegt auch vor, wenn der Versicherte bei einer Umorganisation seines Arbeitsbereichs imstande wäre, ganz oder teilweise seiner Arbeit nachzugehen.
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