08.11.2016 · Fachbeitrag · Personal
Meldung auch bei Elternzeit von weniger als einem Kalendermonat
Ab 1.1.17 müssen Rechtsanwälte als Arbeitgeber auch in den Fällen, in denen die Unterbrechung wegen der Inanspruchnahme von Elternzeit keinen Kalendermonat umfasst, eine Unterbrechung mit dem Abgabegrund 52 melden.
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