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  • · Fachbeitrag · Leserforum

    Arbeitsunfähigkeit mit AU-Bescheinigung und Quarantäne ‒ gibt es Lohnfortzahlung?

    | FRAGE: Einer unserer Mitarbeiter ist bereits seit einiger Zeit arbeitsunfähig erkrankt. Der behandelnde Arzt hat eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) ausgestellt. Innerhalb des AU-Zeitraums ist der Mitarbeiter dann noch an Covid-19 erkrankt und musste sich in eine behördlich angeordnete zweiwöchige Quarantäne begeben. Nun stellt sich die Frage, für welchen Zeitraum wir Lohnfortzahlung leisten müssen, wenn die AU-Bescheinigung des Arztes noch vor dem Ende der Quarantänezeit ausgelaufen ist. |

     

    Antwort: Für die Zeit der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit besteht eine Pflicht zur Entgeltfortzahlung. Die Behörden unterstellen diese auch bei Quarantäne während der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit. Für die Zeit nach der Arbeitsunfähigkeit und während einer Quarantäneanordnung kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Entschädigungsanspruch nach § 56 Abs. 1 IfSG bestehen. Dazu RA Dr. Jörg Puppe aus Köln:

     

    Vorrang des § 3 EFZG bei Arbeitsunfähigkeit

    Für den Zeitraum, für den der Arzt die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt hat, hat der Mitarbeiter einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegen Sie als Arbeitgeber. Dies folgt aus § 3 EFZG.