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  • · Fachbeitrag · Editorial

    Die Anwaltschaft und die Juristenausbildung

    Der 75. Deutsche Juristentag (djt) im September 2026 in Erfurt hatte dem Thema Juristenausbildung eine eigene Abteilung gewidmet. Zur Überraschung vieler war sie mit Abstand mit zum Teil über 300 Teilnehmern am besten besucht. Besonders war, dass sich nicht nur „fertige“ Juristen beteiligten, sondern auch viele Studenten und Referendare. Das belebte die Verhandlungen und zeigte, wo den Betroffenen die Schuhe drücken. Es gab ausgesprochen zahlreiche Wortmeldungen (über 100). Leider beteiligten sich nur relativ wenige Anwälte, obwohl gerade sie immer wieder Defizite v. a. im Referendariat beklagen.

     

    Mit im Schnitt über 100 Stimmen (für einen Juristentag sehr viele) wurden weitgehende Reformen, aber keine Revolutionen beschlossen (die Beschlüsse im Volltext: iww.de/s16286). Abstimmen dürfen nur Mitglieder des djt.

     

    So sprach sich eine überwältigende Mehrheit für Reformen aus. Mit nahezu gleicher Mehrheit waren sich die Teilnehmer aber einig, dass an den Staatsprüfungen festgehalten werden sollte. Das ist eine klare Absage an ein reines Bachelor- und Mastersystem und an eine Abkehr vom Einheitsjuristen. Auch die Zustimmung der jungen Juristen war überwältigend.

     

    Der djt fordert aber ein neues Leitbild: Vermittlung von kritischer Urteilsfähigkeit statt reinem Lernen. Auch die Forderung, Prüfungskataloge und Prüfungsstoff deutlich zu reduzieren, fand eine deutliche Mehrheit. Das sogenannte Strukturdenken soll wieder mehr in den Vordergrund rücken. Zudem soll geprüft werden, ob einzelne Rechtsgebiete studienbegleitend geprüft werden und damit aus der Staatsprüfung ausgenommen werden können.

     

    Deutlich wurde gefordert, das Referendariat praxisnäher zu gestalten. Die Referendare sollen tatsächlich in der Praxis „ausgebildet“ werden und nicht nur Akten holen und zurückbringen. Auch plädiert der Juristentag für ein Ausbildungscurriculum, einheitliche Unterrichtsmaterialien und eine Ausbildung der Ausbilder. Bei den Prüfungen soll eine Blindkorrektur des Zweitkorrektors erfolgen und ein Abschichten der Klausuren freiwillig möglich werden.

     

    Auffällig war, dass bei vielen Beschlüssen die Gegenstimmen von den Landesjustizprüfungsämtern kamen, v. a. auch aus Bayern, zum Teil auch aus NRW. Hier ist ein Umdenken nötig, das die Justizminister endlich einfordern sollten.

     

    Die Anwaltschaft selbst muss sich deutlich mehr in die Ausbildung einbringen. Anwälte müssen sich bei der Erstellung von Richtlinien für die Stationen beteiligen, die festlegen, was vermittelt werden soll. Zudem sollten die anwaltlichen Arbeitsgemeinschaften einheitlicher werden und engagiert geleitet werden, was leider nicht immer der Fall ist. Dies gibt die Chance, sachnäher für die Anwaltstätigkeit auszubilden. Diese muss die Anwaltschaft ergreifen.

     

    Mit besten kollegialen Grüßen

     

    Ihr Martin W. Huff

    Quelle: Ausgabe 11 / 2026 | Seite 201 | ID 50984666