06.12.2016 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Urlaubsanspruch bleibt bei Kurzunterbrechung bestehen
| Wird ein Arbeitsverhältnis beendet und nahezu unmittelbar darauf ein neues begründet, bilden die beiden Arbeitsverhältnisse urlaubsrechtlich eine Einheit (BAG 20.10.15, 9 AZR 224/14, Abruf-Nr. 146615 ). |