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  • 06.12.2016 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Urlaubsanspruch bleibt bei Kurzunterbrechung bestehen

    | Wird ein Arbeitsverhältnis beendet und nahezu unmittelbar darauf ein neues begründet, bilden die beiden Arbeitsverhältnisse urlaubsrechtlich eine Einheit (BAG 20.10.15, 9 AZR 224/14, Abruf-Nr. 146615 ). |