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  • · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Kritikgespräche richtig vorbereiten

    von RA Joachim Schwede, Aichach

    | Eine effektive Zusammenarbeit in der Kanzlei steigert Ihre Gewinnaussichten und die Freude an der Arbeit. Sprechen Sie mit Mitarbeitern, mit deren Arbeit Sie nicht zufrieden sind. Gut geführte Personalgespräche schaffen Vertrauen und Motivation. So bereiten Sie sie vor. |

     

    1. Richtigen Zeitpunkt wählen: Erste Emotionen abklingen lassen

    Gehen Sie selbst nie emotionalisiert und unvorbereitet in ein solches Gespräch. Wird ein kritikwürdiges Verhalten festgestellt, das ein vertiefendes Gespräch nach sich ziehen soll, können Sie dieses Verhalten selbstverständlich sofort unterbinden ‒ mehr jedoch nicht, z.B. in diesem Fall:

     

    • Beispiel: Anwalt A bemerkt, dass Mitarbeiter M in der Kanzlei raucht

    Bemerkt Anwalt A, dass Mitarbeiter M trotz ausdrücklichen Verbots während der Arbeitszeit in der Kanzlei-Küche raucht, ist M natürlich sofort aufzufordern, das ‒ auch künftig ‒ zu unterlassen. Beabsichtigt A, weil sich die Fälle häufen, mit M grundsätzlich darüber zu reden, ist dieser Zeitpunkt ungeeignet. A kann jedoch ein Gespräch bereits ankündigen, etwa mit den Worten „Stellen Sie sich bitte darauf ein, dass wir darüber nochmals reden müssen“.