Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Arbeitgeberleistungen

    BMF-Schreiben konkretisiert Steuerfreiheit für Job-Tickets

    | Seit 1.1.19 gilt der neue § 3 Nr. 15 EStG. Danach sind Ihre Arbeitgeberleistungen in Form von Barzuschüssen und Sachbezügen für Fahrten Ihrer Arbeitnehmer mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte steuerfrei, ebenso alle Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr. In der Praxis waren viele Fragen offen, wie § 3 Nr. 15 EStG zu lesen ist. Das BMF hat jetzt in einem 15-seitigen Schreiben die Grundsätze veröffentlicht, wie aus seiner Sicht § 3 Nr. 15 EStG anzuwenden ist. |

     

    Das BMF beantwortet insbesondere die Fragen,

    • wann Linienverkehr vorliegt, definiert den Personenfernverkehr und die öffentlichen Verkehrsmittel im Personenfernverkehr und grenzt den Personennahverkehr vom Personenfernverkehr ab,
    • wer von § 3 Nr. 15 EStG profitiert,
    • wie bei einer gemischten Nutzung von Fahrberechtigungen für den Personenfernverkehr lohnsteuerlich zu verfahren und bei einer Amortisationsprognose zu rechnen ist,
    • wie Barzuschüsse des Arbeitgebers behandelt werden,
    • wie das Zusätzlichkeitskriterium in § 3 Nr. 15 EStG zu lesen ist,
    • wie sich § 3 Nr. 15 EStG auf die Entfernungspauschale auswirkt und
    • was der Arbeitgeber aufzeichnen bzw. nachweisen muss.

     

    Weiterführender Hinweis

    • BMF, Schreiben vom 15.8.19, IV C 5 ‒ S 2342/19/10007 :001, Abruf-Nr. 210780
    Quelle: ID 46145041