· Fachbeitrag · Interview
Auf den Hund gekommen: Wenn Vierbeiner zu Mandanten werden
von Christian Noe B. A., Göttingen
| Immer mehr Anwälte entdecken das Tier- und v. a. das Hunderecht als attraktive Nische. Angesichts derzeit rund 10,5 Mio. Vierbeinern in Deutschland ist das eine sinnvolle Überlegung. Was Juristen dabei oft unterschätzen, ist: Wer sich auf diesem hochspezialisierten Rechtsgebiet tummelt, muss sich in eine hohe Dichte an Vorschriften einarbeiten und umfassendes Spezialwissen aneignen. Wir haben mit zwei erfahrenen Anwälten auf diesem Gebiet gesprochen. |
Vielfältiger als gedacht? Routinen im Hunderecht
Schon einige Anwälte haben sich verschätzt, was Anspruch und Wissensdichte des Hunderechts betrifft. Das beobachtet Rechtsanwalt Andreas Ackenheil, der mit seiner Kanzlei in Klein-Winternheim auf Tierrecht spezialisiert ist. Zwar interessiere das Thema viele Kollegen, aber es sei eben auch ein Gebiet mit einer „immensen Fülle an Rechtsmaterie, die man besser abwickeln kann, wenn man über jahrelange Erfahrung verfügt.“ Tatsächlich: Von Konflikten mit Tierärzten, illegal eingeführten Welpen, verschärften Vorschriften für Hundeschulen und Einstufungen als gefährliche Hunde zeigt sich ein sehr differenziertes Aufgabenfeld.
Susan Beaucamp ist seit 1990 als Rechtsanwältin zugelassen und betreibt mit ihrem Mann eine Kanzlei in Krefeld (kanzlei-sbeaucamp.de/kanzlei-fuer-hunderecht/). Sie hat sich auf Hunde- und Pferderecht spezialisiert. Viele Menschen haben sich gerade auch während der Pandemiezeit ein Tier angeschafft. Hieraus resultieren regelmäßig Konflikte mit anderen Hundehaltern, dem Veterinäramt oder Züchtern. Beaucamp kennt sich mit diesen aus.
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