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  • 11.03.2015 · Fachbeitrag · Berufsrecht

    Entsprechend sachkundiger Anwalt darf sich „Spezialist“ nennen

    | Erfüllt ein Rechtsanwalt die an einen Fachanwalt gestellten Anforderungen der FAO, darf er sich als Nicht-Fachanwalt „Spezialist“ auf einem Rechtsgebiet nennen, für das auch eine Fachanwaltschaft existiert. |