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  • 06.05.2016 · Fachbeitrag · Anwaltsmarketing

    Mit Fortbildungsbescheinigung des DAV werben

    | Anwälte, die sich regelmäßig fortbilden, können ihr Engagement mit der Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltvereins (DAV) werbewirksam nutzen. Voraussetzung: Sie sind Mitglied im DAV und Sie haben mindestens 15 Fortbildungsstunden absolviert, die auf anwaltsrelevante Veranstaltungen entfallen. Dazu gehören: Seminare, sonstige Fachveranstaltungen wie bspw. Gesprächskreise, die von örtlichen Anwaltvereinen oder -kammern angeboten werden. |