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  • · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung

    Erweiterte Hinweispflichten für Rechtsanwalts-Websites

    | Für Rechtsanwälte bestehen aufgrund europäischer und nationaler Neuregelungen zur alternativen Streitbeilegung jetzt zusätzliche Hinweispflichten. |

     

    So sind Rechtsanwälte seit dem 9.1.17 verpflichtet, auf ihrer Website einen Link zur europäischen Onlinestreitbeilegungs-Plattform vorzusehen und müssen ihre E-Mail-Adresse angeben, wenn sie Online-Dienstleistungsverträge mit Verbrauchern schließen (sog. ODR-Verordnung, EU Nr. 524/2013). Seit dem 1.2.17 müssen sie auf ihrer Website auf die Möglichkeit der Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor der zuständigen Verbraucherstreitbeilegungsstelle aufmerksam machen. Darauf weist die Bundesrechtsanwaltskammer hin, die auch weitergehende Informationen erteilt (www.brak.de).

     

    PRAXISHINWEIS | Die Onlinestreitbeilegungs-Plattform finden Sie hier: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Die zuständige Verbraucherstreitbeilegungsstelle ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft in Berlin (www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de).

     
    Quelle: Ausgabe 03 / 2017 | Seite 39 | ID 44538640